Als Betreiber einer Abscheideranlage sind Sie verpflichtet, Ihren Fettabscheider regelmäßig entleeren, reinigen und prüfen zu lassen. Die DIN 4040-100 und die europäische Norm DIN EN 1825 regeln Bemessung, Einbau und Betrieb solcher Anlagen für Fette und Öle. Überall, wo fetthaltiges Abwasser anfällt – etwa in Gastronomie und Großküchen – darf dieses Abwasser nicht ungefiltert in die Kanalisation und damit in die Kläranlage gelangen. Der Abscheider trennt die Fette und Öle vom übrigen Abwasser, bevor sie im Kanalnetz erkalten, sich anlagern und Verstopfungen verursachen. Werden die Betreiberpflichten vernachlässigt, drohen Geruch, Überlauf, Rückstau in den Betrieb und Beanstandungen durch die zuständige Behörde.